Als kirchliche Gemeinschaft kann die Missionsgesellschaft Bethlehem zivilrechtliche und weltliche Rechte und Pflichten nur beschränkt wahrnehmen. Zu diesem Zweck wurde der Verein Missionshaus Bethlehem gegründet.
Während das 1921 ausgestellte päpstliche Dekret die kirchenrechtliche Anerkennung der Missionsgesellschaft Bethlehem SMB bedeutet, kann die Gemeinschaft zivilrechtliche Angelegenheiten nur beschränkt wahrnehmen. Aus diesem Grund wurde bereits 1907, also lange vor der eigentlichen Gründung der SMB, der Verein Missionshaus Bethlehem (kurz VMB) gegründet.
Der Verein vertritt die Interessen der Missionsgesellschaft in sämtlichen zivilen Belangen. So verwaltet er das Vermögen der SMB, nimmt finanzrechtliche Aufgaben wahr und ist im Grundbuch als Eigentümer von Liegenschaften und Immobilien eingetragen. Gleichzeitig ist er auch Arbeitgeber der Angestellten der Verwaltung des Missionshauses und bemüht sich dort mitunter um die Bereitstellung der für die SMB-Mitglieder erforderlichen Betreuung im Alter.
Der Verein Missionshaus Bethlehem ist auch formeller Bauherr des Wohnbauprojektes «Wohnen im Bethlehem».
Kontakt
Verein Missionshaus Bethlehem VMB
Im Bethlehem 3
CH-6405 Immensee
E-Mail: info@imbethlehem.ch