Der Siedlungrat nimmt Anliegen der Bewohner:innen zum Siedlungsleben auf, behandelt Fragen des Zusammenlebens zuhanden der Verwaltung, erstellt eine Jahresplanung über Aktivitäten, ist Anlaufstelle bei Streitfällen und vergibt Mittel für Nachbarschaftsaktivitäten.
Der Siedlungsrat besteht derzeit aus sechs Mitgliedern: zwei Vertreter:innen der Mieterschaft unterschiedlicher Generationen, einer Vertreterin der Gewerbemieter:innen, einem Mitglied der SMB sowie zwei Vertretern der Verwaltung. Der Siedlungsrat tagt viermal pro Jahr.
Die Siedlungsratsmitglieder
Vergabe von Mittel für Nachbarschaftsaktivitäten
Der Siedlungsrat vergibt Mittel für Gruppen und Einzelpersonen, die das Zusammenleben der Generationen, Kulturen, Geschlechter und Religionen in der Siedlung fördern oder Aktivitäten zur Verbesserung des Nachbarschaftslebens umsetzen möchten. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Anträge müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Der Beitrag fördert das Nachbarschaftsleben durch gemeinnützige, soziale Angebote.
- Je grösser der beantragte Betrag ist, desto breiter müssen die Zielgruppen des Projekts sein.
- Der Beitrag stärkt die Freiwilligenarbeit in der Nachbarschaft.
- Der Beitrag stärkt das Zusammenleben in der Nachbarschaft.
- Der Beitrag weist ehrenamtliche Eigenleistungen auf.
- Der Beitrag trägt zum Aufbau von Nachbarschaftsstrukturen und zur Vernetzung und Kommunikation unter den Bewohner:innen bei.
Ein vorgängiges Gespräch erleichtert die Antragsstellung.
Anträge müssen schriftlich oder per E-Mail vor dem Anlass oder der Projektumsetzung eingereicht werden. Eine rückwirkende Finanzierung von abgeschlossenen Projekten oder von Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben, ist nicht möglich.
Ein Antrag beinhaltet folgende Angaben:
- Kurzer Anlass- bzw. Projektbeschrieb (Ansprechperson, Ziel, Zielgruppe, Termine/Durchführungszeiten, ehrenamtliche Leistungen).
- Zielsetzung: Mit welcher Methode oder welchem Angebot soll das Ziel erreicht werden?
- Grobes Budget mit Angaben zur Art der Ausgaben (Material, Entschädigungen usw.) und Eigenleistungen.
Beispiele von Projekten
Kontakt
Siedlungsrat
Wohnen im Bethlehem
Im Bethlehem 3
CH-6405 Immensee
Telefon +41 (0)41 854 11 00
E-Mail siedlungsrat@imbethlehem.ch